Datenschutz/Subprozessoren
Informationen zu Auftragsverarbeitern und wie Sie einen AVV erhalten.
Die Seite „Subprozessoren und AVV – Datenschutzinformationen“ behandelt den in der URL bezeichneten Funktionsbereich. Der vorhandene Inhalt wird um den tatsächlichen Ablauf, die Voraussetzungen und die bekannten Grenzen ergänzt. Die aktuelle Datenschutzerklärung, Version 6 vom 19.07.2026, nennt drei Subprozessoren: Hetzner Online GmbH für Hosting in Finnland, einen externen KI-Provider für den optionalen externen KI-Modus und Twilio für den gebuchten SMS-Kanal. Ein AVV ist auf Anfrage erhältlich; einen Self-Service-Download gibt es nicht.
Die aktuelle Datenschutzerklärung, Version 6 vom 19.07.2026, nennt in §13 drei Subprozessoren: Hetzner Online GmbH für Hosting in Finnland, einen externen KI-Provider in den USA bei externem KI-Modus und Twilio Inc. in den USA bei gebuchtem SMS-Kanal. Die Bedingungen der jeweiligen Nutzung müssen in der Darstellung erhalten bleiben.
Für Hetzner ist ein AVV nach Art. 28 DSGVO angegeben. Für die beiden US-Dienstleister werden Standardvertragsklauseln genannt. Der E-Mail-Versand läuft über eigene Mailserver-Infrastruktur; ein externer Massenversand-Dienstleister ist dafür nicht als zusätzlicher Subprozessor aufgeführt.
Ein AVV beziehungsweise DPA wird nur auf Anfrage bereitgestellt. Im Dashboard gibt es keinen Self-Service-Download. Die Hilfe muss daher den Anfrageweg erklären und darf keine nicht im Vorfeld vorhandene Downloadfunktion nennen. Die stets maßgebliche Liste bleibt die aktuelle Datenschutzerklärung.
Subprozessoren können abhängig von gebuchten Funktionen relevant werden. Twilio wird nur beim SMS-Kanal eingesetzt, der externe KI-Provider nur im externen KI-Modus. angemeldete Personen sollten bei einer Prüfung deshalb Paket, Kanäle und KI-Modus berücksichtigen, statt alle Dienstleister pauschal als ständig aktiv darzustellen.
Für die Seite „Subprozessoren und AVV – Datenschutzinformationen“ gilt damit: Der vorhandene Kurztext wird zu einer belastbaren Anleitung erweitert, ohne Möglichkeiten außerhalb des bestätigten Produktstands zu versprechen. Maßgeblich bleiben die verifizierten Faktenquellen und die sichtbare Zuständigkeit zwischen Tenant und Zentor. Bei Abweichungen sollten immer genau diese URL, der betroffene Mandant und der beobachtete Schritt genannt werden.
Bei der Arbeit mit „datenschutz-subprozessoren“ sollte jeder Schritt zunächst mit einem kontrollierten Testfall geprüft werden. Entscheidend ist, dass die sichtbare Einstellung, der tatsächliche Systemstatus und das erwartete Ergebnis zusammenpassen. Bei Abweichungen helfen eine genaue Uhrzeit, der betroffene Mandant, der verwendete Kanal und die unveränderte Fehlermeldung bei der Analyse. Zugangsdaten, Tokens und personenbezogene Inhalte dürfen dabei nicht in Screenshots oder Supporttexte übernommen werden.