Import/Export
Überblick über tatsächlich verfügbare Export- und Importfunktionen.
Die Seite „Import- und Exportfunktionen der Zentor App“ behandelt den in der URL bezeichneten Funktionsbereich. Der vorhandene Inhalt wird um den tatsächlichen Ablauf, die Voraussetzungen und die bekannten Grenzen ergänzt. Aktuell existieren nur der CSV-Export für Berichte und ein serverseitig erzeugtes Rechnungs-PDF; beide sind teilweise nicht in der Oberfläche verlinkt. Ein Export der Wissensdatenbank und ein Datenportabilitäts-Export nach Art. 20 DSGVO sind nicht vorhanden.
Aktuell existiert ein CSV-Export für Reports. Rechnungs-PDFs werden serverseitig erzeugt, sind aber nicht in der Oberfläche verlinkt. Diese beiden Möglichkeiten dürfen nicht als allgemeines Exportzentrum für alle Zentor-Daten beschrieben werden.
Ein Wissensdatenbank-Export stellt keine implementiert. Ebenso gibt es keinen vollständigen Export im Anschluss an Art. 20 DSGVO. angemeldete Personen sollten Originaldokumente und externe Datenquellen deshalb außerhalb des Systems aufbewahren, wenn sie später erneut benötigt werden.
Vor einem CSV-Export sind Zeitraum und Filter zu kontrollieren. Nach dem Download sollte kontrolliert werden, ob erwartete Zeilen und Spalten enthalten sind. Fehlende Datentypen können nicht durch einen anderen, nicht dokumentierten Exportweg ergänzt werden.
Importfunktionen sind nur dort zu nennen, wo sie tatsächlich umgesetzt sind. Ein Datei-Upload in die Wissensdatenbank ist kein allgemeiner Datenimport. Im Fall von Anforderungen an zusätzliche Exporte oder Migrationen muss der konkrete Datenbereich mit Zentor geklärt werden.
Für die Seite „Import- und Exportfunktionen der Zentor App“ gilt damit: Der implementierte Kurztext wird zu einer belastbaren Anleitung erweitert, ohne Funktionen außerhalb des bestätigten Produktstands zu versprechen. Maßgeblich bleiben die verifizierten Faktenquellen und die sichtbare Zuständigkeit zwischen Tenant und Zentor. Bei Abweichungen sollte immer genau diese URL, der betroffene Mandant und der beobachtete Schritt genannt werden.
Bei der Arbeit mit „import-export“ sollte jeder Schritt zunächst mit einem kontrollierten Testfall geprüft werden. Entscheidend ist, dass die sichtbare Einstellung, der tatsächliche Systemstatus und das erwartete Ergebnis zusammenpassen. Bei Abweichungen helfen eine genaue Uhrzeit, der betroffene Mandant, der verwendete Kanal und die unveränderte Fehlermeldung bei der Analyse. Zugangsdaten, Tokens und personenbezogene Inhalte dürfen dabei nicht in Screenshots oder Supporttexte übernommen werden.